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IMMIGRATION / EMIGRATION -

ABENTEUER SEIT HUNDERTEN VON JAHREN

Johann Lorenz Sieber

1793 - ein Prozess in Pforzheim und ein Brief aus London

Gesellenwanderungen waren in der Frühen Neuzeit ein typischer Bestandteil des Lebenslaufs eines angehenden Handwerkers. Sie dienten vor allem der Fortbildung im Beruf und der Anknüpfung nützlicher Kontakte, hatten aber – wie vereinzelt erhaltene Tagebücher und Lebenserinnerungen zeigen – durchaus auch „touristischen“ Charakter. Dabei legten die Gesellen teils enorme Distanzen zu Fuß zurück. Bürgersöhne aus Schwäbisch Hall durchwanderten nicht nur das damalige Deutsche Reich, sondern kamen nach Frankreich, nach Skandinavien und in das Baltikum oder hielten sich auf dem Balkan oder in Italien auf. Die Übergänge von diesen Wanderungen zu dauerhaften Auswanderungen sind fließend. Zwar kehrten Gesellen in der Regel in ihre Heimat zurück. Manche ließen sich aber auch dauerhaft in der Fremde nieder, zum Beispiel, wenn sich durch eine Heirat die Gelegenheit ergab, die Stelle eines Handwerksmeisters zu übernehmen. Während die im 19. Jahrhundert striktere behördliche Kontrolle der wandernden Gesellen auch eine reiche Überlieferung zu ihren Reisen in den Archiven hinterlassen hat (z.B. die in großer Zahl erhaltenen Wanderbücher), sind Quellen  aus dem 17. und 18. Jahrhundert wesentlich spärlicher. Gelegentlich werden Gesellenwanderungen in den in die Sterbebücher eingetragenen Lebensläufen erwähnt; nicht selten heißt es hier aber nur, der Betreffende habe sich einige Zeit „in der Fremde“ aufgehalten.  So ist man oft auf Zufallsfunde angewiesen, die im Einzelfall aber durchaus aussagekräftig sein können.

Schriftstücke zu zwei ganz unterschiedlichen Vorgängen betreffen die Gesellenwanderung des Hafners (Töpfers) Johann Lorenz Sieber aus Schwäbisch Hall. Zum einen erhob 1787 und 1788 eine Frau aus Pforzheim Alimenteklagen gegen ihn. In diesem Zusammenhang sind auch einige Details über die Umstände seine Abreise aus Schwäbisch Hall zu erfahren. Dass er mittlerweile in London lebte, zeigt dann ein Brief von 1793, der vor allem finanzielle Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des mittlerweile gestorbenen Vaters behandelt.

Johann Friedrich Sieber, der Vater des reiselustigen Gesellen, wurde 1723 ebenfalls als Sohn eines Hafnermeisters in Schwäbisch Hall geboren. Johann Friedrich besuchte die Schule, erlernte das väterliche Handwerk und „ging sodann 9 Jahre in die Frembde“. Nach seiner Rückkehr heiratete er 1757 im Alter von 33 Jahren die neun Jahre jüngere Katharina Barbara Wolf, Tochter eines Wirts aus Ilshofen. Von den neun Kindern des Paares überlebten lediglich der am 9. Mai 1766 geborene Sohn Johann Lorenz und dessen drei Jahre jüngere Schwester Susanna Magdalena die gefährliche Kinder- und Jugendzeit – eine auch für damalige Verhältnisse sehr hohe Sterblichkeitsquote. Die Hafnerwerkstatt befand sich in einem 1758 erworbenen Haus in der Gelbinger Gasse (heute Gelbinger Gasse 48). Katharina Barbara Sieber starb 1773 nach 16 Ehejahren, woraufhin der Witwer eine weitere Ehe mit der 18 Jahre jüngeren Susanna Elisabetha Schübelin einging. In dieser Zeit dürfte Johann Lorenz die Deutsche Schule besucht und dann bei seinem Vater dessen Handwerk erlernt haben.

Auf Wanderschaft ging Johann Lorenz offenbar gegen den Willen seines Vaters. Dieser hatte gewünscht, dass er nach dem Abschluss der Lehre „noch etl[iche] Jahr bey ihm geblieben u[nd] ihm im Handwerck an Hand gegangen wäre.“ Der Sohn habe aber „dieses nicht gethan u[nd] ihm nicht gefolget.“ Deshalb hat der Vater ihn zwar „bey seinem Abgehen in die Wanderschafft von Fuß auf neu gekleidet“, lehnte es aber ab, die Kosten zu übernehmen, und wollte diese mit dem Erbansprüchen an den Nachlass der verstorbenen Mutter verrechnen. Besonders verärgert war Johann Friedrich Sieber offenbar darüber, dass Johann Lorenz vor seiner Abreise ohne sein Wissen vom Schuhmacher neue Schuhe und vom Weißgerber eine neue Lederhose machen ließ und darüber hinaus beim Bortenmacher ein neues Halstuch und ein Band mitnahm. Nach der Abreise des widerspenstigen Sohns habe er dafür bezahlen müssen.

Zur Sprache kam dies alles, nachdem Johann Lorenz Sieber 1786 bei einem Aufenthalt in Pforzheim näheren Umgang mit der ledigen Margaretha Bauz pflegte, der nicht ohne Folgen blieb. Diese hat daraufhin „gegen den von Schwäbisch Hall gebürtigen Hafnersgesellen Lorenz Sieber, welcher bey dem hiesigten Hafnermeister Reule in Arbeit gestanden, eine Schwängerungs- und Paternitätsklage erhoben“. Der Fehltritt kam Johann Lorenz teuer zu stehen. Er habe, wie seine Stiefmutter berichtete, „desweg[en] 3 Wochen auf der Chaussee“ – d.h. beim Straßenbau – „bey Wasser und Brot arbeiten müßen“, auch seien „ihme sein ½ jähriger Lidlohn mit wochentl[ich] 12 Batzen bey seinem M[ei]st[e]r verarrestiret u[nd] ihme alle seine beste Kleider abgenommen worden.“ Auch  konfiszierte der Oberamtmann seine silberne Uhr als Kaution. Darüber hinaus richtete das markgräflich badische Oberamt im Juni 1787 ein Gesuch an den Haller Magistrat, man möge den noch schuldigen Rest der Strafe von 16 fl 48 xr beim Vater von Johann Lorenz eintreiben. Dieser zeigte sich wenig begeistert. Die dem Sohn zustehenden 30 fl „Muttererbe“ habe er bereits aufgebraucht, indem er ihm die Kleider zur Wanderschaft angeschafft und verschiedene Schulden bezahlt habe. Schließlich sei für den Vater „die Nahrung ... auch gegenwärtig so schlecht, daß er kein Geld aufzubringen imstande seye.“ Solle der Sohn „annoch in Pforzheim seyn, so könne er ja seine Strafe bey seinem M[ei]st[e]r selbsten verdienen, welches er in kurzer Zeit zu thun im Stand seye, damit sie als Eltern sich nicht weh thun dörfften“. Die Ratsherren verdonnerten den widerstrebenden Vater jedoch zur Bezahlung des restlichen Gelds, das dann nach Pforzheim transferiert wurde.

Dort hatte Johann Lorenz offenbar angenommen, dass es mit den voran gegangenen Strafen nun sein Bewenden habe. Ohnehin könne er zwar nicht leugnen „daß er mit der Bauzin sich wider das 6te Gebot vergangen“, aber er sei sich „beinah gewiß, daß er nicht Vatter zu ihrem unehel[ichen] Kind seye“. Vielmehr habe sie auch „unerlaubten Umgang“ mit seinem Meister gepflegt. Beweisen konnte er das aber nicht, und da er annahm, dass seine ehemalige Geliebte „gewissenlos genug seye, den Umgang mit seinem ehemaligen Meister zu verschwören“ – d.h. einen Meineid zu leisten – fürchtete er, kein Gehör zu finden. Dass man das Strafgeld bei seinem Vater eingefordert hatte, obwohl er es bereits bezahlt hatte, dürfte ihn darin bestärkt haben. Er zog es deshalb vor, seine hinterlegte Kaution – die silberne Uhr im Wert von 22 fl und die doppelt bezahlten 16 fl 48 xr – abzuschreiben und die badische Stadt ohne Abschied in Richtung Heimat zu verlassen. Der Pforzheimer Oberamtmann forderte den Haller Magistrat nun auf, den mittlerweile in Schwäbisch Hall eingetroffenen „Stuprator“ (Schwängerer) zwecks Durchführung eines Gerichtsverfahrens zur Rückkehr zu veranlassen. Dazu waren aber weder Sieber noch der Haller Rat bereit. Der junge Mann ließ mitteilen, dass er „überhaupt nicht gesonnen seye, in dieser Sache sich noch mehrere Costen zu machen, sondern zur Abfertigung der Bauzin seine Caution zurücklassen wolle.“ Stadtschultheiß Haspel, der zweifellos über die doppelte Bezahlung des Strafgelds verärgert war, fügte hinzu, die Dame könne, wenn sie damit nicht zufrieden sei, ihre weitere Klage hier in Schwäbisch Hall anbringen. Sie müsse sich dann aber „den Ansatz der jährlichen Alimente nach hiesiger Observanz auf die geringe Summe von 4-5 fl gefallen lassen.“ Aus Pforzheim kam nun die Mitteilung, es habe „die vorhin schon von dem Hafnersgesell Lorenz Sieber von Schwäbisch Hall unehelich geschwängerte Margaretha Bauzin dahier nunmehro gegen eben denselben eine zweite Impraegnations- und Vatterschaftsklage bey hiesigem Oberamt angebracht, indem sie behauptet, es habe dieser Sieber 5 Wochen vor Bartholomäi [24. August] v[origen] J[ahres] dahier zum zweiten Mal mit ihr Unzucht getrieben und sie geschwängert.“ Man möge doch bitte dem Täter zwecks Durchführung eines Prozesses „nachdrücklichst und unter Androhung [von] Strafe anbefehlen“, sich nach Pforzheim zu begeben. Johann Lorenz Sieber war aber mittlerweile auf die durchaus naheliegende Idee gekommen, seine Gesellenwanderung wieder aufzunehmen und sich auf diese Weise weiteren Unannehmlichkeiten zu entziehen. Der offenbar recht hartnäckige Pforzheimer Oberamtmann unternahm 1792 noch einmal einen Versuch, in Hall die Alimente für Margaretha Bauz einzutreiben. Dort sah man sich aber nicht in der Lage, ihr „zu den Unterhaltungs Kosten für ihre von dem Hafnergeselle Sieber zur Welt gebrachten 2 unehelichen Kinder behülf[lich] zu seyn, ... in deme nehml[ich] der junge Sieber noch in der Fremde befindl[ich] und sein Aufenthalts-Ort nicht bekannt, sein Vatter aber, dem seine eigene Oeconomie schwer fällt, weder schuldig noch gewillet ist, für seinen liederlichen Sohn etwas zu bezahlen.“

Der „liederliche“ Johann Lorenz Sieber lebte mittlerweile in London, wo es im späten 18. Jahrhundert eine bedeutende deutsche Gemeinde mit eigenen reformierten und lutherischen Kirchen gab. Ein einzelner Brief aus dem Dezember 1793 an seine Schwester Susanna Magdalena gibt leider nur kleine Einblicke in sein Leben in der Themsemetropole. Offenbar hat er auch vor dessen Tod mit dem Vater in Schwäbisch Hall korrespondiert, sein Aufenthaltsort war also mitnichten unbekannt. Die Schwester hatte Johann Lorenz  aufgefordert, zwecks Durchführung der Erbteilung nach Hause zu kommen. In seinem Schreiben erklärte er vor allem, warum das nicht möglich sei. Er hatte sich an einer „Compagnie“, vermutlich einer Handelsgesellschaft, beteiligt, in die er jährlich 100 Gulden einbezahle. Nach Ablauf einer bestimmten Frist würde dann das Kapital zurückgezahlt und der erwirtschaftete Zins verteilt. „Solte ich nun vor vollendeter Zeit nach Teutschland reisen, würde ich all dieses Geld verliehrn, was ich dazu bezalt habe, welches du wohl selbst einsehen wirst, daß es eine Thorheit von mir wäre.“ Der Hafnergeselle aus Schwäbisch Hall muss in England offenbar recht erfolgreich gewirtschaftet haben, da er jährlich 100 Gulden für eine derartige Beteiligung aufbringen konnte. Darüber hinaus hatte er dem Vater, der in einem kurz vor seinem Tod geschriebenem Brief seine deutlich bescheideneren Umstände geschildert hatte, einen Wechsel über 70 Gulden geschickt. Dass es Johann Lorenz sich erlauben konnte, großzügig zu sein, zeigte er auch, indem er der Schwester Susanna Magdalena den gesamten väterlichen Nachlass mit Ausnahme von „Handwerckszeuch, Hauß und Garten“ überlassen wollte, d.h. dessen gesamte Fahrnis.

Ohnehin belief sich die väterliche Erbschaft nach dem Abzug aller Schulden auf lediglich 328 Gulden, die auf die beiden Kinder zu verteilen waren. Letztendlich wurde Johann Lorenz Sieber die Hälfte am Elternhaus und ein wenig Fahrnis zugesprochen. Ob er dem Wunsch seiner Schwester nachgekommen ist und seine Vaterstadt noch einmal besucht hat, war nicht feststellbar. Da das Haus später im alleinigen Besitz von Susanna Magdalena Sieber und ihrer Familie war, muss er seinen Anteil an sie verkauft oder überschrieben haben. Dies könnte aber auch ein Bevollmächtigter für ihn getan haben. Ein Kaufvertrag, der hier genauere Auskunft geben könnte, hat sich aber offenbar nicht erhalten. Auch zum weiteren Leben Johann Lorenz Siebers fehlen bislang Spuren. Es ist naheliegend, dass er angesichts der guten wirtschaftlichen Perspektiven in London geblieben ist. Ob allerdings die im 19. Jahrhundert in London erwähnten Sieber seine Nachfahren sind, muss offen bleiben. Vielleicht befinden sich in den Kirchenbüchern der deutsch-lutherischen Gemeinde von London noch Hinweise. Jedenfalls ist Johann Lorenz nicht der einzige Sieber aus Schwäbisch Hall geblieben, der sich in Großbritannien niederließ. Die etwa 100 Jahre später in Nordengland sesshaft gewordenen Geschwister waren vermutlich entfernte Verwandte des reiselustigen Handwerksgesellen aus der Gelbinger Gasse.

Dokument 1: Brief von Johann Lorenz Sieber, Hafnergeselle in London, an Christian Friedrich Seiferheld, Hausvater im Bleichhaus zu Schwäbisch Hall [bzw. an seine Schwester Susanna Magdalena Sieber in Stuttgart], vom 17. Dezember 1793

Nebst schönster Begrüßung!

Liebe Schwester! Ich habe Deinen Brief richtig erhalten, und zu meiner grösten Unruhe, ich mich derowegen so bald angefangen, dir wiederum eine Antwort zu schreiben, dasjenige, was mir Unruhe macht, ist dieses, da du mir gar nicht das geringste schreibest, von diesem Wechsel wo ich hab, den 4ten November 1793 zur Unterstüzung meines alten Vatters (da ich dazumal noch nicht wußte, daß er todt war) an unsern Vetter Christoph Hämmerer habe ergehen laßen, welchen ich habe hier in London an einen guten Freund ausbezahlt – er solte bezahlt werden in 5 Wochens-Zeit, nemlich von dem 4. November an, da ich ihn hier bezalte, der Wechsel war zu empfangen bey Herrn Jacob Egner, Niedern-Hall am Kocher, der Wechsel war 70 Gulden.
Liebe Schwester! Es ist mir von Hertzen leid, daß ich dir deine Bitte an mich muß wiederum abschlagen, nemlich diejenigen Eigenschaften, worinn ich mich ergeben habe, erlauben mir nicht, nach Hause zu kommen, biß zu solcher Zeit, da ich das angefangene vollendet habe.
Was diese Sache ist, soll ich dir in kurzem berichten. Ich habe mich hier in London in einer Compagnie eingelaßen, allwo monatl[ich] eine gewiße Summa nieder bezalt,  und auf das beste Intereße ausgelegt wird, und dieses belauft sich vor gewiße Jahre, und dann, wann die Zeit verfloßen, Zinnß und Capital geteilet wird – das ist, was mir Hindernüß macht, nach Hauß zu kommen, dann unsere Geseze lauten, daß kein Geld kan wieder zurükgegeben werden, biß zur vollendeten Zeit, die Summa, was eine Person jährlich dazu bezalt, belauft sich auf 100 Gulden des Jahres, und solte ich nun vor vollendeter Zeit nach Teutschland reisen, würde ich all dieses Geld verliehrn, was ich dazu bezalt habe, welches du wohl selbst einsehen wirst, daß es eine Thorheit von mir wäre, es erlaubt mir nicht, in der Sache fortzufahren, soll dir dann sogleich meinen Willen offeriren, da du mir von der Theilung schreibst, worüber ich in brüderlicher Liebe alles dasjenige, was in dem Hauße ist, gänzlich überlasse, nemlich: Bett,  Kleider, insgesamt alle Hauß Mobilien, und der Zinnß von dem Hauße, alles zu deinem Gebrauch überlaßen seyn soll; was aber Handwerckszeug, Hauß und Garten anbelangt, hoffe ich, daß du es wirst in guter Verwahrung behalten, biß zu solcher Zeit, da ich mündlich erscheinen werde, so halte ich davor, daß es keine Theilung braucht, weil ich dir alles überlaße, ausgenommen Handwerckszeuch, Hauß und Garten.
Genug von diesem; nun sollen wir zu dem letzten Puncte schreiten, da du mir wissen lässest, daß sich die Schulden auf 400 fl belaufen werden, welches freilich nicht geglaubt hätte, meines Vatters leztem Schreiben nach, doch allein, sey es wie es  wolle, ich bin gesonnen, es mit der Hilfe Gottes bald abzubezalen, wie ich derwegen an meinen Pfleger Jacob Schuler sogleich geschrieben, da er mir schreiben thäte vor unseres Vatters Todte, daß die 70 Gulden, wo ich hab ergehen laßen an meinen Vetter Hämmerer,  sollten sobald die Leichunkösten oder nothwendigste Schulden bezalt werden, so weit das Geld reichen wird; und dann gedenke ich jährlich 70 fl hinauszuschicken, um die andere Schulden und Zinnß abzubezalen.
Ich hoffe, liebe Schwester, du wirst dir nicht versäumen, und mir eine Nachricht von allem Diesem schreiben, womit ich dir berichtet habe. Verbleibe in Eil
Dein
aufrichtiger Bruder Johann Lorenz Süber
in London
den 17ten Decemb[e]r 1793

 

Text und Transkription: Daniel Stihler


Quellen:
* StadtA Schwäb. Hall 10/641 (Klage der Margaretha Bauz zu Pforzheim gegen Johann Lorenz Sieber wegen Vaterschaft und Alimentation, 1787-1788)
* StadtA Schwäb. Hall 14/4191 (Inventur des Johann Friedrich Sieber, 1793)
* Ancestry.com: Württemberg, Deutschland, evangelische Kirchenbücher, 1500-1985 [database on-line] (Nekrolog J. F. Sieber), abgerufen 15.01.2018

 

Abbildung:

Ausschnitt aus einer Karte Europas von etwa 1740 aus: Matthäus Seutter: Atlas Novus sive Tabulae Geographicae Totius Orbis Faciem..., Augsburg 1740 (im StadtA Schwäb. Hall)

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