Zwei Töchter und drei Söhne haben Georg David Hanselmann, Häcker in Enslingen, und seiner Frau Anna Magdalena geb. Haaf. Zwei von ihnen bleiben in Enslingen, die anderen teils in der Umgebung ihres Heimatorts, teils finden sie jenseits des Atlantiks eine neue Heimat. 1838 und 1840 werden die Eltern durch kurz aufeinander folgende Hochzeiten der beiden 1815 und 1817 geborenen Töchter Maria Barbara und Catharina Barbara je im Alter von 23 Jahren in Atem gehalten. Die Eheschließung der Catharina Barbara mit Johann Georg Michael Ruding, Bürger und Einwohner zu Waldenburg, erfordert den amtlich beurkundeten Geburtsbrief der Heimatgemeinde Enslingen dafür, dass sie „an keinem der im Bürgerrechts-Gesetz vom Jahr 1833 Art. 19 bezeichneten Mangel leide“. Diese Prozedur bleibt der zweiten Tochter Catharina Barbara durch ihre Hochzeit mit dem hiesigen „Bürger und Bauer Johann Georg Schulteß“ erspart.
Im Jahr 1846 verehelicht sich der 1819 geborene Johann Michael Hanselmann mit Anna Marie Stepper von Zottishofen und bittet „um die bürgerliche Aufnahme“ der Braut. Ihr wird bescheinigt, „daß sie ein schuldenfreies Vermögen besize“ und „keine Mängel aufweist“. Zwei Jahre später will das Ehepaar mit „2 Kindern nach Maibach Gemeindebezirks Uttenhofen übersiedeln“ und beantragt 1848 seinen „Austritt“ aus dem „diesseitigen Gemeindeverband“ mit Nachweis seines „schuldenfreien Vermögen[s]“. Bevor die Familie schließlich „mit sieben Kindern im Jahre 1868 nach Nordamerika“ fortzieht, lebt sie im „Jagdhaus bei Waldenburg“.
Der vierte Nachkomme der Eheleute Hanselmann, Johann David, Webermeister und Ehemann der hiesigen Schuhmachertochter Marie, geb. Falk etabliert sich erfolgreich im Heimatort Enslingen.
Das fünfte und Jüngste Kind, der 1825 geborene Johann Georg, strebt 1854 nach Amerika. Dort hält sich der 29jährige zuerst in „Sherman, im Staate New York“ auf, ehe er dann „aber fortzog und seinen Aufenthaltsort wechselte“. Der Auswanderer ist weder beim Tod der Mutter, die 1858 im Alter von 74 Jahren an Wassersucht stirbt, noch beim Tod des Vaters 1865 im Alter von 79 Jahren an Lungenlähmung erreichbar. Der „Sohn Joh. Gg. Hanselmann, in Amerika“ ist durch „unbekannten Aufenthaltsort“ definiert. Der Verschollene selbst ändert dann diesen Status.
Am 11. April 1866 adressiert George Hanselmann, Mayville Chautanqua County New York einen Brief in die Heimat Enslingen. Darin wird sein „Werthester Freund Baumann“ um Unterstützung gebeten, da er „schon bereits zwei Briefe“ nach Hause „geschrieben“ habe und „bis jetzt immer noch keine Antwort“ bekam. Daraufhin scheint sich bei dem Auswanderer ein gewisses Mißtrauen gegen die Verwandtschaft daheim entwickelt zu haben, weshalb er such nun an den Freund wandte. George brachte nun nachdrücklich seinen Anspruch auf den ihm zustehenden Anteil am väterlichen Erbe geltend, wobei das „Geld hier […] ausbezahlt werden muss in Gold“. Für George Hanselmann geht die Verzögerung mit „ziehmlichen Verlust“ durch den „herunter“ gehenden Kurs allein „vom vorigen Winter bis jetzt“ einher. George wiederholt, „daß der Wechsel hier muß uns bezahlt werden in Gold“. Grund für die ausbleibende Zuwendung ist die „Gante im Jahr 1854“ des Bruders Michael Hanselmann in Waldenburg, durch die er „seither nicht mir zu Kräften gekommen seye“. Im Februar 1867 startet die notarielle Bearbeitung durch J. Frank Bly, öffentlicher Notar im Staat New York in der Grafschaft Chautanqua. Binnen zwei Monaten liegt die „Vollmacht des in Nordamerika befindlichen Georg Hanselmann von Enslingen“ vor und damit kann die „Ausfolge seines […] Vermögens“ durchgeführt werden.
Text: Liselotte Kratochvil
Quellen:
* Pfarramt Enslingen: Familien-, Ehe- Totenregister
* Gemeindearchiv Enslingen A 7/313 und R 264
Abbildung: Anschrift G. Hanselmanns in den USA (Gemeindearchiv Enslingen R 264)
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